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Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen FAWAS GmbH – Unternehmenssektor Absaugsysteme Industrie

I. Geltung und Angebote

  1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 
  3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen, sowie Aussagen in Werbemitteln, oder telefonische Auskünfte, sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
  4. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-/EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.

II. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.
  2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden. Rücksendungen von Verpackungen haben nach telefonischer Absprache an unser Lager in Deutschland zu erfolgen.

III. Bestellungen

  1. Für Ihren Einkauf in unserem Onlineshop legen Sie sich bitte ein Kundenkonto an. Bitte beachten Sie dabei, dass wir ausschließlich an gewerbliche Kunden liefern. Zu diesem Zwecke werden Sie bei der Anlage Ihres Kundenkontos nach Ihrer Ust-ID-Nummer oder Ihrer Steuernummer gefragt.
  2. Ihre Bestellung in unserem Onlineshop gilt erst als angenommener Auftrag, wenn wir Ihnen diese in einer separaten Auftragsbestätigung per Mail bestätigt haben. Liefertermin, Preise und Bestellmengen bestätigen wir Ihnen in der jeweiligen AB. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einigen Artikeln auch längere Lieferzeiten möglich sind, da beispielsweise Saugereinheiten in der Regel erst auftragsbezogen gefertigt werden. Kontrollieren Sie Ihre Auftragsbestätigung umgehend. Sie stellt die Grundlage Ihrer Bestellung und Lieferung dar.

IV. Zahlung und Verrechnung

  1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Wir behalten uns bei Neukunden vor, nur auf Vorkasse zu liefern. Danke für Ihr Verständnis.
  2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
  3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Zahlbetrag und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.

V. Lieferfristen

  1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
  2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.
  2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren.
  3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
  5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
  6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.
  7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H. sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

VII. Ausführung der Lieferungen

  1. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Streckengeschäften - des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Kosten des Käufers.
  2. Alle Lieferungen erfolgen „Ab Werk Dettingen, Deutschland“. In Einzelfällen „Ab Werk Oelde, Deutschland“ oder „Ab Werk Örebro, Schweden“. Die Versandart wird durch uns festgelegt und erfolgt in Abwägung von Kosten und Zweckmäßigkeit. Die Entscheidung, ob mit Paketdienst oder Palette versendet wird, hängt vom jeweiligen Artikel, der Größe, dem Gewicht und Ihrer Bestellmenge ab. Je nach Bestellung wählen wir die optimale Versandmethode. Wir behalten uns auch vor in Einzelfällen aus einem anderen Lager zu liefern, was die Versandkosten beeinflussen kann. Auch geteilte Lieferungen aus Deutschland und Schweden sind möglich.
  3. Für Paketdienstlieferungen berechnen wir Ihnen folgende Versandkosten nach Deutschland und Österreich: Unter 400,- € Lieferwert pauschal 8 Euro zzgl. MwSt. Ab 400,- € Lieferwert frei Haus Für Lieferungen per Spedition nach Deutschland und Österreich: Paletten- und Speditionslieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk und nach tatsächlichen Lieferkosten. Auf Wunsch können Sie Ihre bestellte Ware auch mit Ihrer Hausspedition abholen lassen. Dafür stellen wir Ihnen Maße und Gewicht Ihrer Lieferung zur Verfügung. Teillieferungen: Für Teillieferungen auf Wunsch des Kunden fallen entsprechende Mehrkosten an, die ebenfalls nach Aufwand berechnet werden. Express-Lieferungen: Express-Sendungen werden nach tatsächlichem Kostenaufwand 1:1 weiterberechnet!
  4. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.
  5. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.

VIII. Rückgabe / Rücksendung von Lieferungen

  1. Warenrücknahmen sind generell nur nach Absprache möglich.
  2. Rückgaben bzw. Rücksendungen von Lieferungen sind darüber hinaus ausschließlich für Lagerware möglich.
  3. Die Rückgabe von Beschaffungsware können wir ablehnen. Insbesondere dann, wenn es sich um Produkte handelt, die nicht an den Hersteller oder Vorlieferanten zurückgegeben werden können und die speziell für Sie als Kunden bestellt wurden. Das gleiche gilt für Beschaffungswaren, deren Rücknahme schlichtweg unwirtschaftlich ist, da diese möglicherweise für sehr lange Zeit nicht mehr oder möglicherweise überhaupt nicht mehr verkauft werden kann.
  4. Auftragsbezogen gefertigte Teile können nicht zurückgenommen werden.
  5. Auch Sonderanfertigungen nach Kundenvorgabe sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.
  6. Rücksendungen haben nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache in der Regel immer an die FAWAS GmbH, Vogelsangstr. 26/2B, 72581 Dettingen, zu erfolgen. In Einzelfällen können wir auch die direkte Rücksendung an Vorlieferanten in Deutschland oder Schweden verlangen. Die Entscheidung darüber an welches Lager die Ware zurückgesendet werden soll, liegt ausschließlich bei uns. 6. Die Kosten der Rücksendung trägt generell der Kunde.
  7. Für die Rücknahme berechnen wir außerdem eine Pauschale in Höhe von 15 % des Warenwertes.

IX. Gewährleistung

Unsere Gewährleistung beträgt - wenn nichts anderes vereinbart - 12 Monate ab Rechnungsstellung. Ausgenommen sind Verschleißteile wie zum Beispiel Filter oder Bürstenaufsätze.

X. Haftung für Mängel

  1. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern, oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Mängel sind entweder schriftlich, telefonisch oder per Mail anzuzeigen und an die FAWAS GmbH SAUBERE GESUNDE LEBENSRÄUME, Vogelsangstr. 26/2B, 72581 Dettingen zu richten. Tel: +49 (0) 7123 / 961820 | E-Mail: info@fawas.de
  2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit wir sie im Einzelfall durch unser Verschulden, oder garantiemäßig zu vertreten haben. Insbesondere müssen solche Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis der Ware stehen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz, oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht. Kosten die durch Ausbau der mangelhaften Ware und Einbau der mangelfreien Sache entstehen, übernehmen wir nicht.
  3. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
  4. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

XI. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

  1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
  2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware, ausgenommen hiervon sind Bauteile, die einem Verschleiß unterliegen. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit wir verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

XII. Urheberrechte

  1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Fotos und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
  2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Betrieb. Gerichtsstand für Kaufleute ist 72574 Bad Urach. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.